Brandschutz
Im Rahmen der DGUV-Information 205-003 DGUV wurden die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten fixiert. Brandschutzbeauftragte sind die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb.
Wir beraten und unterstützen die Unternehmen in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.
Was wir für Sie tun
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken bei der Beurteilungen von Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren und mitwirken, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
Ihre Vorteile
- Sie erfüllen gesetzliche Vorgaben
- Sie minimieren Haftungsrisiken
- Sie reduzieren Kosten
- Sie vermeiden/reduzieren Schäden